Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, welche die Ware für ihre selbstständige, berufliche oder gewerbliche Tätigkeit beziehen, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Sondervermögen. Alle, auch zukünftige, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nicht mit dem Besteller ein gesonderter Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers liefern.
2. Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf an Dritte behalten wir uns vor. Zur vertraglichen Bindung bedarf es in jedem Fall einer Auftragsbestätigung in Schriftform. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht in Schriftform von uns bestätigt werden. Alle Vereinbarungen mit unserem Außendienst bedürfen ebenfalls unserer Bestätigung in der vorgenannten Form. Abrufaufträge sind innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt der Auftragsbestätigung in branchenüblichen Mengen abzunehmen. Ruft der Käufer einen Auftrag nicht fristgerecht ab, so ist er verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, sofern dieser nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu zahlen ist sowie 20 % der Rechnungssumme der noch nicht abgerufenen Waren als Ersatz für Mehraufwendungen für die Aufbewahrung und den erhöhten Verwaltungsaufwand etc. Der Besteller hat das Recht, nachzuweisen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als 20 % entstanden sei. Der Schadensersatz ist dann entsprechend niedriger. Weitergehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt.
3. Preise
Alle Preisangebote zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten ab Auslieferungslager Wilhelmshaven ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten.
4. Zahlungen
Wir sind berechtigt, Rechnungen an den Kunden auch auf dem elektronischen Wege zu stellen und zu übermitteln.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen von 9 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Verzugsbeginn zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Wir sind berechtigt, auf Basis eines gesondert zu vereinbarenden SEPA-Lastschriftmandates fällige Rechnungsbeträge per Lastschrift von dem vom Kunden benannten Bankkonto einzuziehen. Das Benachrichtigungsschreiben (Pre-Notification) kann abweichend von den maßgeblichen Bestimmungen auf bis zu drei Tage vor dem Einzug versandt werden.
5. Lieferung
Lieferzeiten werden nur unverbindlich angegeben, sofern sie nicht ausdrücklich in Schriftform bestätigt worden sind. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Unvorhersehbare Ereignisse und sonstige Hindernisse wie höhere Gewalt und Arbeitskämpfe, Störungen im eigenen Betrieb oder in den Betrieben unserer Lieferanten berechtigen uns, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Bei Verkäufen von Ware, die nicht schon in unserem Besitz ist, behalten wir uns ordnungsgemäße und rechtzeitige Eigenbelieferung vor. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wenn die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt und die Nichteinhaltung von uns aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten ist, kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Werte desjenigen Teils der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wird oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen werden von uns nach Auftragsannahme bemustert. Eine Reklamation irgendwelcher Art ist deshalb bei der Auslieferung des Auftrags nicht möglich. Mengenmäßig behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % vor. Bei Sonderanfertigungen besteht eine generelle Abnahmeverpflichtung.
7. Verpackung
Verpackungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, berechnet. Berechnete Verpackungen sind mit der Ware zu bezahlen. Leihweise abgegebene Verpackungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, gegen die übliche Leihgebühr geliehen. Sie sind spätestens innerhalb von 4 Wochen vom Tage des Versandes an spesenfrei und in guter Beschaffenheit zurückzugeben. Nach Ablauf der Leihfrist, spätestens aber nach Ablauf von 3 Monaten, kann der Entleiher die Rücknahme der Verpackung nicht mehr verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, dem Käufer die Verpackung in Rechnung zu stellen.
8. Transportgefahr
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist unsere Lieferpflicht mit der Versendung vom Abgabebetrieb Wilhelmshaven erfüllt. Ohne Rücksicht auf das benutzte Verkehrsmittel reisen die Waren auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Wird frei Haus geliefert, ist unsere Versenderpflicht erfüllt, sobald die Ware vor dem Haus des Empfängers zur Abladung bereitgestellt ist. Die Gefahr des Abladens und des Einlagerns geht zu Lasten des Empfängers. Soweit unsere Hilfskräfte beim Abladen über den beschriebenen Rahmen hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln unsere Hilfskräfte auf das alleinige Risiko des Empfängers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei der Belieferung durch dritte Beförderungsunternehmen, soweit aus deren Verhalten eine Haftung des Verkäufers hergeleitet werden könnte. Die Haftung der Dritten bleibt unberührt.
9. Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und den Käufer mit angemessener Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 323 BGB) vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann unsererseits 30 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden sei oder ein solcher wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale sei. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
10. Mängelhaftung und Haftung wegen Pflichtverletzung
Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzung verjähren nach 12 Monaten ab Auslieferungstag. Unabhängig davon ist der Käufer verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen und offensichtliche Mängel hinsichtlich Menge und Beschaffenheit der Ware uns gegenüber schriftlich unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung, zu rügen, ansonsten werden wir von allen Ansprüchen befreit. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter gleichzeitiger Unterbrechung einer etwaigen Be- oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt diese Anzeige nicht rechtzeitig in schriftlicher Form, so sind wir von allen Ansprüchen frei. Erweist sich die Rüge einer mangelhaften oder falschen Lieferung als berechtigt, so haben wir im Fall der Falschlieferung den vereinbarten Kaufgegenstand Zug-um-Zug gegen Rückgabe des fälschlich gelieferten Gegenstands zu liefern. Im Fall der mangelhaften Lieferung ist der betreffende Kaufgegenstand nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt eine von uns zur Mängelbeseitigung gewählte Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von jeglicher Haftung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung oder durch falsche Verwendung verursacht werden. Ausgeschlossen sind ferner Schäden durch höhere Gewalt, wie z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung oder unsachgemäßer Behandlung. Unsere Haftung erlischt außerdem, wenn ohne unser Einverständnis ein Eingriff an der gelieferten Ware vorgenommen wird. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wir übernehmen keine Haftung für Beratung im Zusammenhang mit dem Verkauf, soweit nichts anderes in Schriftform vereinbart ist. Unabhängig davon gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, wenn in Folge schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Beratung oder in Folge schuldhafter Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten der Liefergegenstand vom Käufer nicht vertragsmäßig benutzt werden kann.
11. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere auch aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Unsere Ware ist von den übrigen Waren des Käufers getrennt zu lagern und entsprechend zu kennzeichnen oder so zu lagern, dass eine Zuordnung als unser Eigentum ohne weiteres möglich ist. Sie ist vom Käufer auf dessen Kosten gegen Feuer, Diebstahl und Verderb zu sichern und zu versichern. Pfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Die durch Be- oder Verarbeitung entstandene neue Sache wird, soweit sie uns nicht schon gehört, uns hiermit zur Sicherung übereignet und vom Käufer treuhänderisch und unentgeltlich für uns verwahrt. Soweit der Sicherungsübereignung Rechte Dritter entgegenstehen, überträgt der Käufer uns Miteigentum daran im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zu den Rechnungswerten der fremden Waren. Werden die von uns gelieferten Waren mit fremden Waren gemäß §§ 947, 948 BGB vermischt oder verbunden, so werden wir unter Ausschluss des § 947 Absatz 2 in jedem Fall Miteigentümer der neuen Ware. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich wiederum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zu den Rechnungswerten der fremden Waren, aus denen zusammen mit den von uns gelieferten Waren des Vermischungs- und Verbindungsprodukt entstanden ist. Solange wir noch gegen den Käufer Ansprüche haben, sind Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware - im Falle der Vernichtung oder Beschädigung der Ware aus einem Versicherungsvertrag - oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit bereits jetzt sicherungshalber an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft, vernichtet oder beschädigt wird. Ist die Vorbehaltsware mit anderen und uns nicht gehörenden Materialien verarbeitet, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderungen, der Ansprüche aus Versicherungsvertrag oder sonstigem Rechtsgrund nur in Höhe des Prozentsatzes, der dem Verhältnis des Wertes der uns gehörenden verarbeiteten Waren zum Wert der mitverarbeiteten fremden Waren entspricht. Die Abtretung der Forderungen aus Verkauf oder Beschädigung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren nehmen wir bereits jetzt an. Der Käufer ist berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen so lange für uns einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nachkommt. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Wenn dritte Gläubiger Rechte an Sachen, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen oder an Forderungen, die uns abgetreten worden sind, geltend machen, hat uns der Käufer unverzüglich davon zu benachrichtigen und unsere Entscheidung abzuwarten, bevor er eine eigene Erklärung hierzu abgibt. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, hat er uns auf Verlangen hin unverzüglich die Namen der Drittschuldner, Beträge sowie Fälligkeiten der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Forderungsabtretung an uns zu benachrichtigen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Wilhelmshaven. Wir können jedoch auch am Sitz des Bestellers klagen. Das Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen europäischen Kaufrechts und des UN-Kaufrechts ist abgedungen.
13. Schlussbestimmungen
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform voraussetzen, reicht auch die elektronische Form oder Textform aus.Die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Geschäftsvorfällen stehenden Daten werden von uns unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und gespeichert. Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder nichtig werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich jedoch, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt.
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